„Dürfen wir unsere Kunden überhaupt um Bewertungen bitten?“ – diese Frage hören wir ständig. Die kurze Antwort: Ja. Die lange Antwort: Es gibt klare Regeln, und wer sie verletzt, riskiert gelöschte Bewertungen, ein gesperrtes Profil oder sogar Abmahnungen. Hier der Überblick.
Das ist ausdrücklich erlaubt
- Aktiv und persönlich fragen – mündlich, per Follow-up-Nachricht oder Schild im Geschäft.
- Den Weg verkürzen – direkter Bewertungslink, QR-Code oder NFC am Point of Sale. Ein Bewertungsaufsteller mit NFC & QR-Code ist völlig richtlinienkonform, weil er allen Kunden gleichermaßen offensteht.
- Auf Bewertungen antworten – sogar erwünscht, auch bei Kritik.
- Bewertungen bewerben – deine Sterne auf Website, Social Media und im Laden zeigen.
Das ist verboten
- Bewertungen kaufen oder faken: Verstößt gegen Googles Richtlinien und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gerichte werten Fake-Bewertungen als Irreführung – es drohen Abmahnung und Unterlassung.
- Anreize gewähren: Rabatt, Gratis-Dessert oder Gewinnspiel-Teilnahme „gegen 5 Sterne“ ist tabu – selbst ein Anreiz für eine neutrale Bewertung verletzt Googles Regeln.
- Review-Gating: Erst intern nach Zufriedenheit filtern und nur Zufriedene zu Google leiten – von Google explizit untersagt.
- Selbst- und Mitarbeiterbewertungen: Bewertungen vom eigenen Team oder aus dem Firmen-WLAN gelten als Interessenkonflikt.
Die Grauzonen – und wie du sauber bleibst
„Bewerte uns“-Aufkleber mit Sterne-Optik: Erlaubt, solange du nicht suggerierst, dass nur positive Bewertungen erwünscht sind. Formuliere neutral: „Deine Meinung zählt“ statt „Gib uns 5 Sterne“. Team-Incentives: Belohne das Fragen (z. B. Teamziel „100 Bewertungen“), nie die einzelne positive Bewertung. Follow-up-Nachrichten: Zulässig bei bestehender Kundenbeziehung – aber maximal eine Erinnerung, und beachte bei E-Mail-Marketing die Einwilligungspflichten.
Was passiert bei Verstößen?
Google filtert auffällige Muster automatisiert: plötzliche Bewertungsschübe, viele Bewertungen von einer IP, Profile ohne Historie. Die Folge reicht von stillschweigend gelöschten Bewertungen bis zur Sperrung des Unternehmensprofils. Rechtlich kommt das UWG dazu – Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände mahnen Fake-Bewertungen regelmäßig ab. Die nachhaltige Strategie ist unspektakulär: mehr echte Kunden im richtigen Moment fragen. Wie das systematisch geht, liest du im Guide Mehr Google-Bewertungen bekommen: 10 Methoden.
FAQ
Darf ich unzufriedene Kunden bitten, mich zuerst direkt zu kontaktieren?
Du darfst einen Feedback-Kanal anbieten – aber nicht den Weg zur Google-Bewertung davon abhängig machen oder nur Zufriedenen den Bewertungslink zeigen.
Ist ein Gewinnspiel unter allen Bewertern erlaubt?
Nein. Jede Verknüpfung von Vorteil und Bewertung verstößt gegen die Google-Richtlinien – unabhängig davon, ob die Bewertung positiv sein muss.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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